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   BVerwG, 13.08.2010 - 4 BN 6.10   

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BVerwG, 13.08.2010 - 4 BN 6.10 (https://dejure.org/2010,13082)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.2010 - 4 BN 6.10 (https://dejure.org/2010,13082)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 2010 - 4 BN 6.10 (https://dejure.org/2010,13082)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 BImSchG
    Schluss auf hinreichend verfestigte Planung

  • Wolters Kluwer

    Bauplanungsrechtliche Auswirkungen von Verbotsvorschriften des besonderen Artenschutzrechts als Planungshindernis bei spezieller Gebietsangewiesenheit geschützter und betroffener Arten; Kriterien für die Annahme eines absoluten Planungshindernisses

  • rewis.io

    Schluss auf hinreichend verfestigte Planung

  • ra.de
  • rewis.io

    Schluss auf hinreichend verfestigte Planung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrechtliche Auswirkungen von Verbotsvorschriften des besonderen Artenschutzrechts als Planungshindernis bei spezieller Gebietsangewiesenheit geschützter und betroffener Arten; Kriterien für die Annahme eines absoluten Planungshindernisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2010 - 4 BN 6.10
    Zwar leitet die Beschwerde mehrere Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil ab, die sie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1) gegenüberstellt.

    Die FFH-Vorprüfung beschränkt sich auf die Frage, ob "nach Lage der Dinge ernsthaft die Besorgnis nachteiliger Auswirkungen" besteht (Beschluss vom 26. November 2007 - BVerwG 4 BN 46.07 - Buchholz 451.91 Europ UmweltR Nr. 29 S. 91; Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 60).

  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2010 - 4 BN 6.10
    Die Frage, unter welchen Umständen der Schluss auf eine hinreichend verfestigte Planung gerechtfertigt erscheint, beurteilt sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles und entzieht sich einer abstrakten Klärung (Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75, S. 12).
  • BVerwG, 26.11.2007 - 4 BN 46.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; FFH-Gebiet; erhebliche Beeinträchtigung;

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2010 - 4 BN 6.10
    Die FFH-Vorprüfung beschränkt sich auf die Frage, ob "nach Lage der Dinge ernsthaft die Besorgnis nachteiliger Auswirkungen" besteht (Beschluss vom 26. November 2007 - BVerwG 4 BN 46.07 - Buchholz 451.91 Europ UmweltR Nr. 29 S. 91; Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 60).
  • BVerwG, 15.10.2009 - 4 BN 53.09

    Anforderungen und Kriterien an die Sicherheit der Durchführung eines

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2010 - 4 BN 6.10
    Dass die Gemeinde von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan Abstand nehmen darf, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. nur Beschluss vom 15. Oktober 2009 - BVerwG 4 BN 53.09 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Die FFH-Vorprüfung beschränkt sich auf die Frage, ob nach Lage der Dinge ernsthaft die Besorgnis nachteiliger Auswirkungen besteht (BVerwG, Beschluss vom 13. August 2010 - 4 BN 6.10 - NuR 2010, 797 Rn. 4).
  • VG Sigmaringen, 14.11.2018 - 10 K 118/17

    Umweltverbandsklage; Beteiligungsrecht; Verschlechterungsverbot;

    Verzichtbar ist eine Verträglichkeitsprüfung daher nur, wenn eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele bzw. Schutzzwecke offensichtlich ausgeschlossen ist oder aus wissenschaftlicher Sicht keine ernst zu nehmenden Anhaltspunkte in diese Richtung weisen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26. November 2007 - 4 BN 46/07 -, juris = NuR 2008, 115 Rn. 7; Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35/13 -, juris = NuR 2010, 797 Rn. 4; OVG Münster, Urteil vom 3. September 2009 - 10 D 121/07.NE - juris = NuR 2009, 801 (814); OVG Koblenz, Urt. v. 12.4.2011 - 8 C 10056/11- juris = NVwZ-RR 2011, 638; OVG Greifswald, Beschl. v. 5.11.2012 - 3 M 143/12 - juris = NJOZ 2013, 648 (649); OVG Magdeburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 M 154/12 - juris = NuR 2013, 507 (509 f.)).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 14 S 2056/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von elf Windenergieanlagen; kein Vorliegen

    Eine Gefahrenlage, welche eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich macht, liegt dann vor, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass das betreffende Projekt das fragliche Gebiet erheblich beeinträchtigt (vgl. EuGH, Urteil vom 07.09.2004 - C-127/02 - Slg. 2004, I-7405, juris Rn. 44; BVerwG, Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380, juris Rn. 84); die Vorprüfung beschränkt sich dabei auf die Frage, ob nach Lage der Dinge ernsthaft die Besorgnis nachteiliger Auswirkungen besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.08.2010 - 4 BN 6.10 - NuR 2010, 797, juris Rn. 4 m. w. N.), wobei dies anhand der konkret in Rede stehenden Natura 2000-Gebiete, genauer seiner Schutzziele und charakteristischen Arten, zu bestimmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1, juris Rn. 41 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2013 - 8 C 10126/13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Überschreitung der Obergrenzen für das Maß

    Danach spricht einiges dafür, dass der Bebauungsplan mit der planerischen Zulassung einer größeren Wohnanlage mit - nach derzeitiger Objektplanung - einem Bedarf für mindestens 44 Stellplätze in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kindergarten geeignet ist, eine bestehende Konfliktsituation nicht unerheblich weiter zu verschärfen (vgl. zur Unzulässigkeit eines Konflikttransfers in nachfolgende Verfahren, wenn nicht absehbar ist, ob der Konflikt dort bei vorausschauender Betrachtung sachgerecht gelöst werden kann, zum Beispiel BVerwG, Beschluss vom 13. August 2010 - 4 BN 6.10 -, NuR 2010, 797 und juris, Rn. 15, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2017 - 3 KM 152/17

    Vereinbarkeit eines im Landschaftsschutzgebiet geplanten Ferienhausgebiets,

    Die FFH-Vorprüfung beschränkt sich auf die Frage, ob "nach Lage der Dinge ernsthaft die Besorgnis nachteiliger Auswirkungen" besteht (BVerwG, Beschluss vom 13. August 2010 - 4 BN 6/10 - Juris Rn. 4; Beschluss vom 26. November 2007 - 4 BN 46.07 - Juris Rn 11; Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - Juris Rn. 60).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 3 M 22/16

    Klag- bzw. Antragsbefugnis einer anerkannten Naturschutzvereinigung bei

    Die FFH-Vorprüfung beschränkt sich auf die Frage, ob "nach Lage der Dinge ernsthaft die Besorgnis nachteiliger Auswirkungen" besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.08.2010 - 4 BN 6.10 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 26.11.2007 - 4 BN 46.07 -, juris Rn 11; Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, juris Rn. 60; OEufach0000000005, Beschl. v. 04.05.2017 - 3 KM 152/17 -, juris Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 10 A 10.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan zur Errichtung von Seniorenzentrum auf ehemaligem

    Es ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Plangeber von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan Abstand nehmen darf, wenn bei einer vorausschauenden Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2007 - BVerwG 4 BN 10.07 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 13. August 2010 - BVerwG 4 BN 6.10 -, NUR 2010, 797, juris Rn. 15; HessVGH, Urteil vom 22. April 2010 - 4 C 306/09.N -, BRS 76 Nr. 5, juris Rn. 97 und Urteil vom 29. März 2012 - 4 C 694/10.N -, juris Rn. 71) und die planende Stelle davon ausgehen kann, dass der zunächst ungelöst gebliebene Konflikt im Zeitpunkt der Plandurchführung in einem anderen Verfahren in Übereinstimmung mit ihrer eigenen planerischen Entscheidung bewältigt wird (vgl. Stüer, a.a.O., Rn. 895).
  • VerfGH Bayern, 03.12.2013 - 8-VII-13

    Popularklage gegen Bebauungsplan

    Dass die Gemeinde von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan Abstand nehmen darf, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwG vom 15.10.2009 Az. 4 BN 53/09 m. w. N.; BVerwG vom 13.08.2010 = NuR 2010, 797/799).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2022 - 14 S 3815/21

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von zwei Windenergieanlagen;

    Eine Gefahr, welche eine solche Verträglichkeitsprüfung erforderlich macht, liegt vor, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass das betreffende Projekt das fragliche Gebiet erheblich beeinträchtigt (vgl. EuGH, Urteil vom 07.09.2004 - C-127/02 - Slg 2004, I-7405, juris Rn. 44); die Vorprüfung beschränkt sich auf die Frage, ob nach Lage der Dinge ernsthaft die Besorgnis nachteiliger Auswirkungen besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.08.2010 - 4 BN 6.10 - NuR 2010, 797, juris Rn. 4 m. w. N.), wobei dies anhand der konkret in Rede stehenden Natura 2000-Gebiete, genauer seiner Schutzziele und charakteristischen Arten, zu bestimmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1, juris Rn. 41 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 2 D 53/17

    Bebauungsplan der Stadt Winterberg für eine Mega-Zipline rechtmäßig

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. August 2010 - 4 BN 6.10 - NuR 2010, 797 = juris Rn. 4.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 8 C 10535/19

    Überplanung eines Sondergebiets "Jugendherberge"; Bindungswirkung der Aussagen im

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22

    Anwendung des individuenbezogenen Zugriffsverbots im Rahmen der habitatbezogenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2022 - 10 A 1938/18
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 14 S 396/22

    Klage gegen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von

  • VG Düsseldorf, 14.02.2023 - 17 K 2006/20

    Klage gegen die Förderung von Grundwasser in der "Üfter Mark" erfolglos

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2022 - 14 S 3815/20

    Rechtsschutz gegen die Baugenhemigung zur Errichtung einer Windkraftenergieanlage

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 K 488/17

    Zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans für eine Ferienanlage im

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